Mitgliedschaft

Wir freuen uns, wenn ihr Mitglied werden möchtet! Bitte beachtet, das die Mitgliedschaft beim Hauptverein und in der Abteilung Schwimmen für die Nutzung aller unserer Angebote notwendig ist!


Auf der Webseite des Hauptvereins findet Ihr den Mitgliedsantrag sowie alles Wissenswerte:


Häufig gestellte Fragen

Hier findet ihr die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Mitgliedschaft. 

Mitgliedschaft & Geschäftsbedingungen

Wie kann ich Mitglied werden und wo finde ich den Mitgliedsantrag?

Den Mitgliedsantrag findet ihr oben auf dieser Webseite oder hier. Bitte beachtet, dass ihr für das Baby-Schwimmen Mitgliedsantrag 2 benutzt, ansonsten Mitgliedsantrag 1.

 

Wie und wann erfolgt die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge?

Die Mitgliedsbeiträge werden Anfang Januar für das erste Halbjahr und Anfang Juli für das zweite Halbjahr eingezogen. Im Halbjahr des Beitritts wird der Beitrag selbstverständlich nur anteilig erhoben. Bitte sorgt für eine ausreichende Deckung eures Kontos und teilt uns Kontoänderungen rechtzeitig mit, da anfallende Gebühren aufgrund von Rückweisungen vom jeweiligen Mitglied getragen werden müssen. Solltet ihr nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, erwarten wir eure Beiträge unaufgefordert bis zum 05. Januar bzw. 05. Juli des laufenden Jahres.

Kündigung

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Da wir lediglich eine Abteilung des TSV Hohenbrunn-Riemerlings sind, richtet biitte eure schriftliche Kündigung (per Email oder Post) bitte ausschließlich an die Geschäftsstelle des TSV Hohenbrunn-Riemerling.

 

Welche Fristen gelten bei der Kündigung der Mitgliedschaft?

Ihr könnt immer mit einer Frist von einem Monat zum Halbjahr bzw. zum Jahresende kündigen, d. h. wenn ihr zum 30.06. bzw. 31.12. eines Jahres austreten möchtet, muss die Kündigung bis spätestens 31.05. bzw. 30.11. des Jahres in der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Bitte beachtet: Alle Kündigungen sind grundsätzlich erst nach Erhalt einer Eingangsbestätigung gültig.

Bitte denkt im Falle einer Mitgliedschaft von Kleinkind und Elternteil (Baby-Schwimmen) auch daran, für alle angemeldeten Familienmitglieder zu kündigen. Dies ist auch relevant bei einem Kurswechsel (vom "Eltern-Kind-Schwimmen" zu einem Schwimmkurs), bei der die Mitgliedschaft der Begleitperson dann gekündigt werden muss. Auch hier gelten die obenstehenden Kündigungsfristen.

Vereinssatzung & Finanzordnung

Wo finde ich die Vereinssatzung?

Die Abteilung Schwimmen unterliegt der Vereinssatzung des Hauptvereins TSV Hohenbrunn-Riemerling. Die Satzung findet ihr hier.

 

Wo finde ich die Finanzordnung?

Die Abteilung Schwimmen unterliegt der Finanzordnung des Hauptvereins TSV Hohenbrunn-Riemerling. Die Satzung findet ihr hier.